Als erste große deutsche Krankenkasse übernimmt die Techniker Krankenkasse (TK) seit 1. Januar 2012 die Kosten für osteopathische Leistungen. Für Mitglieder der TK bedeutet das künftig, dass sie
80 Prozent des Rechnungsbetrages, begrenzt auf höchsten 60.- € je Sitzung, bei maximal sechs Sitzungen pro Jahr erstattet bekommen. Für eine Erstattung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Notwenigkeit der osteopathischen Behandlung muss ärztlich bescheinigt sein und der behandelnde Osteopath muss Mitglied eines osteopathischen Berufsverbandes sein oder über eine Ausbildung
verfügen, die eine Mitgliedschaft in einem solchen Verband ermöglicht.
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